Beitragsordnung

[Stand: 14.10.2021]

§1 Höhe der Beiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder ist frei wählbar. Empfohlen wird ein Beitrag von mindestens 10 € pro Monat.
  2. Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmten. Empfohlen wird ein Beitrag von mindestens 50 € pro Monat.
  3. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.

§2 Fälligkeit

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Des Monats fällig.

§3 Zahlungsweise

  1. Die Zahlung kann in Bar oder per Überweisung erfolgen. Alternative Zahlungsmethoden sind nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich.

§4 Erstattung

  1. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.