Beitragsordnung
[Stand: 14.10.2021]
§1 Höhe der Beiträge
- Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder ist frei wählbar. Empfohlen wird ein Beitrag von mindestens 10 € pro Monat.
- Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmten. Empfohlen wird ein Beitrag von mindestens 50 € pro Monat.
- Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.
§2 Fälligkeit
- Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Des Monats fällig.
§3 Zahlungsweise
- Die Zahlung kann in Bar oder per Überweisung erfolgen. Alternative Zahlungsmethoden sind nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich.
§4 Erstattung
- Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.