Nutzungsordnung

Diese Nutzungsordnung gilt für die Nutzung sämtlicher Geräte des Port39 e.V., sowie der Vereinsräume.

§1 Hausrecht

  1. Das Hausrecht haben die Vorsitzenden des Vereins.
  2. Falls kein Vorstandsmitglied anwesend sein sollte, so kann das Hausrecht durch die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder ausgeübt werden.

§2 Schließberechtigung

  1. Nur ordentliche Mitglieder können schließberechtigt werden.
  2. Jedes Vorstandsmitglied ist schließberechtigt.
  3. Ein Mitglied kann mit schriftlichem Antrag an den Vorstand die Schließberechtigung beantragen. Über die Annahme des Antrags entscheidet der Vorstand.
  4. Der Vorstand kann in begründeten Fällen die Schließberechtigung entziehen.
  5. Die Schließberechtigungen sind gültig bis zur Neuwahl des Vorstands. Der neu gewählte Vorstand entscheidet über den Status der erteilten Schließberechtigungen.
  6. Alle anwesenden schließberechtigten Personen sind dafür verantwortlich, alle Räumlichkeiten in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass beim Verlassen des Gebäudes alle Fenster geschlossen, nicht benötigte elektronische Geräte ausgeschaltet und die Eingangstür ordnungsgemäß verschlossen wurde.
  7. Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden,
    1. dieser informiert, wenn es sich um einen kryptographischen Schlüssel handelt, die schließbeauftragte Person, sofern dieser nicht im Vorstand ist. Die schließbeauftragte Person sperrt diesen Schlüssel schnellstmöglich.
    2. Im Falle eines physikalischen Schlüssels beschließt der Vorstand, welche Maßnahmen notwendig sind.

§3 Aufenthalt in den Vereinsräumen

  1. Grundsätzlich ist allen Mitgliedern der Aufenthalt in den Vereinsräumen gestattet.
  2. Verlässt das letzte Mitglied mit Schließberechtigung die Vereinsräume, haben noch in den Räumen verbleibende Personen auf dessen Aufforderung die Räume zu verlassen.

§4 Techniknutzung

  1. Jedes Entfernen von Vereinseigentum oder Leihgaben an den Verein aus den Vereinsräumen ist vorab beim Vorstand anzumelden. Dieser hat ein Vetorecht.
  2. Der Vorstand führt öffentlich eine Liste von Geräten, die ausschließlich zu Vereinszwecken ausgeliehen werden dürfen.
  3. Schäden am Vereinseigentum oder Leihgaben an den Verein sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.
  4. Für private Gegenstände, die in den Vereinsräumen abgestellt werden, übernimmt der Verein keine Haftung.

§5 Geschäftsmäßige Nutzung

Die geschäftsmäßige Nutzung von Vereinsräumen und Vereinseigentum ist untersagt.

§6 Ordnung und Reinlichkeit

In den Vereinsräumen und den zugehörigen Anlagen (Toiletten) ist auf Ordnung und Reinlichkeit zu achten. Das Vereinseigentum ist pfleglich zu behandeln.

§7 Inkrafttreten

Diese Nutzungsordnung wurde durch den Vorstand am 05.10.2022 beschlossen und tritt am 24.10.2022 in Kraft.
Änderungen in §2 wurden durch den Vorstand am 14.06.2023 beschlossen und die neue Version v1.1 tritt ab dem 29.06.2023 in Kraft.