Beitragsordnung
[ Stand: Oktober
2021 ]
§1 Höhe der Beiträge
(1)
Der
Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder ist frei wählbar. Empfohlen wird
ein Beitrag von mindestens 10 € pro Monat.
(2)
Fördermitglieder
können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmten. Empfohlen wird ein
Beitrag von mindestens 50 € pro Monat.
(3)
Im
begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der
Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.
§2 Fälligkeit
1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats
fällig.
§3 Zahlungsweise
1. Die Zahlung kann in Bar oder per Überweisung erfolgen.
Alternative Zahlungsmethoden sind nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich.
§4 Erstattungen
1. Eine Erstattung
von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.