Beitragsordnung
[Stand: 22.03.2025]
§1 Höhe der Beiträge
- Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 15,00 € pro Monat und kann auf freiwilliger Basis nach oben erhöht werden.
- Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt mindestens 15,00 € pro Monat und kann auf freiwilliger Basis nach oben erhöht werden. Empfohlen wird ein Beitrag von mindestens 50 € pro Monat.
- Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden. Ein ermäßigter Beitrag beträgt in der Regel mindestens 7,50 € pro Monat.
§2 Fälligkeit
- Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Des Monats fällig.
§3 Zahlungsweise
- Die Zahlung der Beiträge ist per Überweisung zu erfolgen. Alternative Zahlungsmethoden sind nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich.
§4 Erstattung
- Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.