Beitragsordnung

[Stand: 22.03.2025]

§1 Höhe der Beiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 15,00 € pro Monat und kann auf freiwilliger Basis nach oben erhöht werden.
  2. Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt mindestens 15,00 € pro Monat und kann auf freiwilliger Basis nach oben erhöht werden. Empfohlen wird ein Beitrag von mindestens 50 € pro Monat.
  3. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden. Ein ermäßigter Beitrag beträgt in der Regel mindestens 7,50 € pro Monat.

§2 Fälligkeit

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Des Monats fällig.

§3 Zahlungsweise

  1. Die Zahlung der Beiträge ist per Überweisung zu erfolgen. Alternative Zahlungsmethoden sind nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich.

§4 Erstattung

  1. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.